Anerkennung durch Umweltbundesamt § 3 UmwRG
Liebe Bündnismitglieder,
Erfreuliche Nachricht!
Unserem Antrag vom 26. Mai 2026 an das Umweltbundesamt wurde stattgegeben.
Wir sind jetzt bundesweit anerkannte Umweltvereinigung (§ 3 UmwRG).
Diese Anerkennung gibt dem Bundesbündnis Bodenschutz spezielle Mitwirkungs-, Beteiligungs- und Klagerechte in umweltrelevanten Verfahren , u.a. das Verbandsklagerecht.
Beigefügt ein Auszug aus dem Anerkennungsbescheid.
Link zum Auszug -> Anerkenn. UBA §3 S.1

