Bundesbündnis Bodenschutz

Anerkennung durch Umweltbundesamt § 3 UmwRG

Liebe Bündnismitglieder,

Erfreuliche Nachricht!

Unserem Antrag vom 26. Mai 2026 an das Umweltbundesamt wurde stattgegeben.

Wir sind jetzt bundesweit anerkannte Umweltvereinigung (§ 3 UmwRG).

Diese Anerkennung gibt dem Bundesbündnis Bodenschutz spezielle Mitwirkungs-, Beteiligungs- und Klagerechte in umweltrelevanten Verfahren , u.a. das Verbandsklagerecht.

Beigefügt ein Auszug aus dem Anerkennungsbescheid.

Link zum Auszug -> Anerkenn. UBA §3 S.1

 

Webmaster
Author: Webmaster

Facebook