Betragsordnung

Beitragsordnung
gemäß § 12 der Satzung

 

§ 1 Grundlage
Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder. Sie kann nur von der
Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit geändert werden. Die Grundlage für diese
Beitragsordnung findet sich in § 12 der Vereinssatzung.


§ 2 Solidaritätsprinzip
Die Mitgliederbeiträge (und Spenden) sind eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung
des Vereins. Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beiträge pünktlich und in
vollem Umfang bezahlen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben gegenüber den Mitgliedern erfüllen.


§ 3 Beitragshöhe
• Der Regelbeitrag für Organisationen beträgt 50 €/Jahr.
Für kleinere Organisationen bis 10 Mitglieder kann der Jahresbeitrag ermäßigt werden. Der
Mindestbeitrag beträgt 20 €.
• Einzelpersonen zahlen einen jährlichen Beitrag von 20 Euro.
• Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
Der Beitrag ist bis 31.03. eines jeden Geschäftsjahres zu zahlen. Bei Vereinseintritt ist der volle
Jahresbeitrag zu zahlen.
Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu ermäßigen oder zu stunden, im Einzelfall auch zu
erlassen. Ein Rechtsanspruch auf solche Zahlungserleichterungen besteht nicht.


§ 4 Zahlungsform
Die Mitgliedsbeiträge sind mittels Kontoüberweisung oder Lastschriftverfahren zu zahlen.
Das Vereinskonto wird bei der Volksbank Kurpfalz e.G. geführt.
IBAN: DE62 6709 2300 0034 0713 06 BIC: GENODE61WNM
Für Beitragsrückstände können Mahngebühren erhoben werden.
Bei Einzug des Beitrags sind dem Verein Änderungen der Kontoverbindung umgehend mitzuteilen.


§ 5 Datenverarbeitung
Die Beitragserhebung erfolgt mittels elektronischer Datenverarbeitung. Die dafür erforderlichen Daten
der Mitglieder (Name und Kontoverbindung) werden gemäß den Vorgaben der DSGVO gespeichert.


§ 6 Vereinsaustritt
Ein Vereinsaustritt ist jederzeit durch schriftliche Kündigungserklärung möglich. Die Beitragspflicht
endet mit dem Jahr des Austritts.


§ 7 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung konkretisiert die Beschlüsse vom 11.04.2024 und tritt am Tag nach
Beschlussfassung in Kraft.

Beitragsordnung als Download -> Beitragsordnung

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